Franz de Hamilton

Bildmodul

Die Atelierwand (Quodlibet), um 1716
Öl / Leinwand
67,5 x 59,5 cm
Niedersächsisches Landesmuseum Hannover

© Foto: Landesmuseum Hannover

Zur Arbeit

Die Zuschreibung des Gemäldes an Franz de Hamilton ist stark umstritten – was in unserem Zusammenhang aber nicht von vorrangigem Interesse sein muss. Hier ist von Bedeutung, dass es sich bei dem Bild um ein Trompe l‘oeil handelt. In illusionistischer Manier strebt das Gemälde eine Täuschung im Stile der Fotografie an, die es als solche damals natürlich noch nicht gab. Thematisch passt es in gesteigertem Maße zum hier diskutierten Thema der Reproduktion und dokumentiert damit auch, dass manche Fragen der neueren Fotografie ganz grundsätzliche Themen des künstlerischen Bildes betreffen und von daher auch historisch relativ unspezifisch sein können.

Das Gemälde „Die Atelierwand (Quodlibet)“ zeigt einen an einer Holzwand befestigten Kupferstich von Louis Surugue, der seitenverkehrt (und selbstredend in schwarz-weiß) ein Gemälde des französischen Malers Nicolas Vleughel aus dem Jahr 1716 präsentiert. Die gemalte Grafik zeigt Alexander den Großen, der seine Geliebte Campaspe vom Hofmaler Apelles nackt malen lässt. Motivisch ist also das Malen und zugleich auch die Verführungskraft des Bildes thematisch, während das Ganze im Medium der Reproduktion (der Grafik) erscheint, die ihrerseits durch das Medium des Gemäldes kopiert und damit erneut überboten wird. In einer Kette von Reproduktionen feiern sich das Medium der Malerei und auch der Maler als manuell kunstfertiger Urheber hier in einem selbstbezüglichen Spiel.

CV

Franz de Hamilton ist als eine bewusste „Störung“ in den Reigen der neueren Künstler eingebaut, um die Kontinuität bestimmter künstlerisch-intellektueller Fragestellungen vor Augen zu führen. Über einen Maler dieses Namens gibt es dabei unterschiedliche Angaben und Lebensdaten: 1640 – 1695, 1661 – 1695, 1623 – 1712. Nachweisbar ist jedoch ein Maler dieses Namens, der 1672 – 74 in Hannover tätig war.

Die Datierung des in unserem Zusammenhang relevanten Bildes auf das Jahr um 1716 lässt deshalb nur zwei Schlüsse zu: entweder einer der oben angeführten Künstler namens Franz de Hamilton kann nicht der Urheber gewesen sein oder die Datierung des Bildes ist nicht korrekt. Da Letzteres aber als gesichert gelten darf, zugleich jedoch keine alternative Zuschreibung vorliegt, belassen wir es bei der Formulierung „nach Art von…“ (freundlicher Hinweis von Juliane Rückert, Landesmuseum Hannover). Insofern der jeweilige Maler viele Jahre vor der Erfindung der Fotografie lebte, bedarf es hier auch keiner weiteren inhaltlichen Diskussionen.